Gesetzliche Pflichtstunden für alle Grundeinstiege (Ersterteilung):
- 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff
- 2 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch
für Erweiterungen:
- 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff
- 2 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch
Sie können bei uns 2 mal in der Woche am Unterricht teilnehmen
Falls Sie mehr Unterrichte besuchen als vorgeschrieben oder die Theorieprüfung nicht beim ersten Mal bestehen, fallen keine weiteren Unterrichtskosten für Sie an.
Wir schulen mit Ihnen nur so viele Fahrstunden, wie Sie auch wirklich zum Bestehen der Prüfung brauchen. Unser Ziel ist es, dass Sie die Prüfungen beim ersten Mal bestehen, um Ihnen so Kosten und Unannehmilchkeiten zu ersparen.
Wir bemühen uns, Ihnen bei Sonderfahrten verschiedene Attraktionen zu bieten, damit Sie nicht nur auf der Autobahn „hin und her“ fahren. So fahren wir gerne mal nach Hamburg, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven oder mal nach Köln, machen Werksbesichtigungen oder schauen beim Go-Kart-Center vorbei.
Es gibt vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtstunden (Sonderfahrten), die wir mit Ihnen durchführen müssen.
Für den Ersteinstieg sind das:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Bei Erweiterung von z.B. B auf BE sind das:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Beleuchtungsfahrt