Gesetzliche Pflichtstunden für alle Grundeinstiege (Ersterteilung):
- 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff
- 4 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch A
- 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff
- 4 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch A
Sie können bei uns 4 mal in der Woche am Unterricht teilnehmen.
Falls Sie mehr Unterrichte besuchen als vorgeschrieben oder die Theorieprüfung nicht beim ersten Mal bestehen, fallen keine weiteren Unterrichtskosten für Sie an.
Wir schulen mit Ihnen nur so viele Fahrstunden, wie Sie auch wirklich zum Bestehen der Prüfung brauchen. Unser Ziel ist es, dass Sie die Prüfungen beim ersten Mal bestehen, um Ihnen so Kosten und Unannehmlichkeiten zu ersparen.
- Die Motorradausbildung erleben Sie auf modernen und unterschiedlich großen Maschinen, sodass Sie auch mit geringer Körpergröße kein Problem haben
- Weiterhin bieten wir Ihnen Motorradbekleidung in verschiedenen Größen an, um sofort mit der Praxisausbildung beginnen zu können
- Wir bilden gerne auch ohne Aufpreis von Motorrad zu Motorrad aus. So können Sie sich beim Fahrlehrer einige Sachen „abgucken“ und „nachmachen“
- Zusätzlich filmen wir Sie während der Ausbildungsfahrt und führen anschließend eine Videoanalyse mit Ihnen durch. Das unterstützt den Lernerfolg, da Sie Ihre Verhaltensweise selber sehen können
Es gibt vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtstunden (Sonderfahrten), die wir mit Ihnen durchführen müssen.
Für den Ersteinstieg sind das:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 5 Überlandfahrten (3 bei Vorbesitz A1)
- 4 Autobahnfahrten (2 bei Vorbesitz A1)
- 3 Beleuchtungsfahrten (2 bei Vorbesitz A1)