Klasse | Mindestalter | erforderliche Klasse(n) | beinhaltet Klasse(n) | Erläuterung |
AM |
16 | keine | keine | Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (Mokick oder Moped ) sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h |
A1 | 16 | keine | AM | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,1 kW/kg (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW Leistung |
A2 | 18 | keine | AM, A1 | Krafträder bis 35 kW Leistung, Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,2 kW/kg |
A | 20 bzw. 24 | keine | AM, A1, A2 | Krafträder mit und ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm |
B | 18 bzw. 17 (begleitendes Fahren) | keine | AM, L | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg) |
B96 | 18 bzw. 17 (begleitendes Fahren) | B | AM, L | Kombination der Klasse B mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewichts des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg. |
B196 | 25 | B (Besitz min. 5 Jahre) | AM, L | Kombination der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1 |
BE | 18 bzw. 17 (begleitendes Fahren) | B | AM, L | Kombination aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger, von nicht mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse |
C1 | 18 | B | keine | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse) |
C | 18 | B | C | Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse) |
C1E | 18 | C1 | BE | Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg |
CE | 18 | C | C1E, BE | Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger |
L | 16 | keine | keine | Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h, auch mit Anhängern |